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Chiptuner.de
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Oliver Raffaele Desogus, handelnd unter Chiptuner.de (nachfolgend „wir"), und dem Auftraggeber über Arbeiten an der Motor- und Getriebesteuerung sowie über Diagnoseleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angaben im Leistungsrechner sind unverbindlich. Sie beruhen auf Erfahrungswerten für die jeweilige Motorisierung und stellen keine Zusicherung bestimmter Werte dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich, per E-Mail, über den Nachrichtendienst oder durch Bestätigung eines gebuchten Termins annehmen.

Der verbindliche Preis wird nach Prüfung des Fahrzeugs bestätigt. Ergibt die Prüfung, dass die Arbeiten nicht wie angeboten möglich sind, teilen wir das vor Beginn mit.

3. Anzahlung und Zahlung

Bei der Online-Terminbuchung kann eine Anzahlung fällig werden. Sie wird auf den Endpreis angerechnet. Die Restzahlung ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht und sagt er nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, können wir die Anzahlung als Ausgleich für die vorgehaltene Arbeitszeit einbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Termine

Termine werden verbindlich vereinbart. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Frist entsprechend. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert zu, dass

  • er zur Beauftragung berechtigt ist und bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen die Zustimmung des Berechtigten vorliegt,
  • sich das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und die vom Hersteller vorgesehene Wartung durchgeführt wurde,
  • kein Fehlerspeichereintrag vorliegt, der die Arbeiten beeinträchtigt,
  • er über bereits erfolgte Eingriffe in die Steuerung wahrheitsgemäß Auskunft gibt.

Zeigt sich bei der Prüfung ein Mangel, der die Arbeiten ausschließt, brechen wir ab. In diesem Fall wird die angefallene Diagnoseleistung berechnet.

6. Sicherung der Originaldaten

Vor jedem Eingriff sichern wir die Originaldatei des Steuergeräts und bewahren sie auf. Der Auftraggeber kann die Rückversetzung in den Serienzustand verlangen; die dafür anfallende Arbeitszeit wird berechnet.

7. Eintragungspflicht

Eine Leistungssteigerung ist eintragungspflichtig. Die Abnahme bei einer Prüforganisation, die Änderung der Fahrzeugpapiere und die Mitteilung an die Versicherung obliegen dem Auftraggeber. Ein Teilegutachten schulden wir nicht; ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abnahme gelingt, liegt außerhalb unseres Einflusses. Bis zur Eintragung darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht in geändertem Zustand geführt werden. Der Auftraggeber wird hierauf bei Übergabe ausdrücklich hingewiesen.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die von uns erbrachte Leistung. Sie umfasst nicht Schäden, die auf vorbestehenden Mängeln, auf Verschleiß, auf unsachgemäßer Behandlung oder auf Eingriffen Dritter nach der Übergabe beruhen.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Auf die möglichen Auswirkungen auf eine bestehende Herstellergarantie weisen wir vor Auftragserteilung hin. Für Entscheidungen des Fahrzeugherstellers über Garantieleistungen haften wir nicht.

10. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltung

Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns an dem in unserem Besitz befindlichen Fahrzeug ein Zurückbehaltungsrecht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag zu.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: Diese Bedingungen sind ein Entwurf und vor der Verwendung anwaltlich zu prüfen.

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